Die Bewirtschaftung eines Gartens in unserem Kleingartenverein erfolgt auf der Grundlage der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.

 

Basis dieser Ordnung bildet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Diese Gesetzmäßigkeiten finden Sie in unserem Download-Bereich.

 

Jedes Mitglied, welches einen Unterpachtvertrag in unserem Kleingartenverein abschließt, verpflichtet sich, diese Festlegungen einzuhalten. Empfehlenswert ist es daher, dass sich Interessenten im Vorab mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut machen. Damit bleiben unangenehme Überraschungen nach Vertragsabschluss aus. Der Vorstand des Kleingartenvereins ist verpflichtet, die Einhaltung der Gesetzmäßigkeiten durchzusetzen und zu überwachen.

 

Neben der kleingärtnerischen Betätigung spielen natürlich auch die Freizeitgestaltung und die Erholung eine wesentliche Rolle im Kleingartenverein. Dabei ist jeder Pächter angehalten, sich an die geltenden Ruhezeiten zu halten.

 

Die Ruhezeiten regelt  die Polizeiverordnung der Gemeinde Kreischa in ihrer jeweils gültigen Fassung

 

Demnach sind Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht gestattet.

 

Nachtruhe besteht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

 

In unserem Kleingartenverein gilt zudem auch samstags, sonntags und an Feiertagen Mittagsruhe von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

 

Hunde bitte innerhalb der Gartenanlage angeleint führen.